Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Familienferienstätte ist eine Erholungs­einrichtung, die jedem für Urlaub & Erholung zur Verfügung steht. Die notwendigen vertraglichen Regelungen für die Nutzung der Familienferienstätte unterliegen nachfolgenden Geschäftsbedingungen. 1) Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Träger (NaturFreundehaus Üdersee gGmbH) und dem Gast durch die Bestätigung einer Buchung seitens des NFH bzw. durch Annahme eines Angebotes des NFH durch den Gast zustande. 2) Soweit einzelvertraglich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist eine Anzahlung i.H.v. 30% des sich aus der Buchung ergebenden Gesamtübernachtungspreises innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Buchung zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen, die die Einhaltung der vorstehenden Frist nicht mehr ermöglichen, ist die Anzahlung sofort zur Zahlung fällig. Vor vollständiger Erfüllung der Anzahlungspflicht ist das NFH berechtigt die vereinbarte Leistung zurückzubehalten. Der Restbetrag, der sich aus der Buchung und dem Aufenthalt ergebenden Zahlungspflichten ist am Vorabend der Abreise in bar fällig. 3) Das bestehende Vertragsverhältnis kann von dem Gast durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn, so ist kein Ausfallgeld, bis zu 2 Wochen vorher 30% des vereinbarten Gesamtpreises und bei späteren Kündigungen 60% des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Auf das Ausfallgeld kann das NFH ganz oder teilweise verzichten, wenn und soweit die gebuchten Leistungen statt von dem Gast, von Dritten in Anspruch genommen und bezahlt werden, oder, soweit der Gast nachweist, der Ausfall des NFH geringer war. 4) Das NFH ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere vom NFH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Tatsachen, z.B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden, sowie wenn das NFH die Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Zimmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des NFH gefährden könnten. Ist der Rücktritt des NFH berechtigt, hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz. 5) Für den Aufenthalt erkennt der Gast die im NFH aushängende Hausordnung als verbindlich an. Unabhängig von der Hausordnung ist im NFH nicht gestattet zu rauchen. Ausnahme stellen die ausgewiesenen Raucherbereiche dar. 6) Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen u. Getränken ist in den öffentlichen Räumen nicht gestattet. Sollte mit dem NFH eine Sonder­vereinbarung getroffen werden, ist die Zahlung eines Korkgeld i.H.v. 10,00 EUR pro mitgebrachter Flasche nötig. 7) Das NFH ist verpflichtet die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. 8) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.00 Uhr, kann das NFH bei einer zur Verfügungstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen. 9) Durch den Gast oder seine Angehörigen beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände der Zimmer oder des NFH, müssen vom Gast dem NFH gemeldet und ersetzt werden. 10) Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg vereinbart. 11) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.