Hausordnung

Das NaturFreundehaus ist ein Gästehaus mit einer Hausordnung, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Naturfreundehaus Üdersee gGmbH ist.
1. Da die Rezeption nicht durchgehend besetzt ist, sind die Anreisezeiten (bis 18.00 Uhr) für alle Gäste verbindlich. Ausnahmen sind, vor Anreise, mit der Rezeption abzusprechen.
2. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
3. In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner, elektrische Rasierapparate und Ladegeräte für mobile Telefon- oder Mediengeräte, zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kaffeemaschinen, Kochplatten usw.
4. Da Nahrungsmittel und Getränke im Hotel erhältlich sind, ist der Beherberger berechtigt eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu stellen, wenn Speisen oder Getränke dorthin mitgebracht und in öffentlichen Räumen, oder auf Plätzen die dem Geschäftsbetrieb dienen, verzehrt oder getrunken werden.
5. Die Mitnahme von Essen vom Büffet außerhalb des Speiseraumes ist nicht erlaubt. Gern stellen wir Ihnen entgeltlich ein Lunchpaket zusammen. Ebenfalls bitten wir Sie das Geschirr und Besteck im Speiseraum zu belassen.
6. Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer sind im gesamten Haus ausnahmslos verboten. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen und dadurch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst, trägt der Verursacher die auftretenden Kosten des Einsatzes.
7. Um allen Gästen die notwendige Erholung zukommen zu lassen, wird um die Einhaltung der Mittagsruhe von 13.00—15.00 Uhr und der Nachtruhe von 22.00—07.00 Uhr gebeten. Ausgenommen hiervon sind hauseigene Veranstaltungen.
8. Für mutwillige Sachbeschädigung haftet der Verursacher und hat für den Schaden aufzukommen.
9. Die Hausordnung kann jederzeit aktualisiert werden. Die gültige Fassung liegt an der Rezeption aus.